Bei der Behandlung gesetzlich versicherter Patienten unter 18 Jahren, müssen Kieferorthopäden die Behandlungsbedürftigkeit an Hand des KIG-Systems (kieferorthopädische Indikationsgruppe) einstufen. Ab einem Schweregrad von 3, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine ausreichende und wirtschaftliche Behandlung! Diese Einstufung besagt nichts über die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung, welche oft auch bei den geringen KIG-Stufen gegeben ist. Beim Vorlegen schwerwiegender Kieferfehlstellungen ab dem 18. Lebensjahr, welche eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung benötigen, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse ebenfalls die Kosten. Im Rahmen einer außervertraglichen Vereinbarung, hat der Patient die Möglichkeit, ergänzend zu den Basisversorgungen der gesetzlichen Krankenkassen, die Behandlung durch hochwertige, moderne und ästhetische Maßnahmen zu optimieren. Diese, sowie begleitende Maßnahmen zur Kariesprophylaxe, gehen über die Versorgungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen hinaus und können sinnvollerweise privat und individuell ergänzt werden.
Eine kieferorthopädische Behandlung gehört meistens zum Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung. Nach der Planung in der Praxis, ist vor dem Beginn der aktiven Behandlung der Behandlungplan mit der inbegriffenen Kostenaufstellung Ihrem Kostenträger vorzulegen. Abhängig vom Tarif und Versicherungsstatus, verbleibt für Sie ein gewisser Eigenanteil, welcher somit vor dem Beginn der Behandlung seitens Ihrer privaten Versicherung bzw. Beihilfe festgelegt wird.
Auto: Parkhaus
"Die Garage", Fischerstraße 59
"Dietrich-Carree-Parkhaus", Marschallstraße 19
"Parkhaus Scheibenstraße", Scheibenstraße 2
Bus:
Linie 722, Victoriaplatz/Kleverstr.
U-Bahn/ Straßenbahn:
U78, U79, 701, 705
Nordstraße - vor dem Haus