Ihr erster Besuch

Ihr erster Besuch

In dieser ersten Begegnung ist es uns ein besonderes Anliegen, dass Sie sich von Anfang an bei uns gut aufgehoben fühlen.

Praxis Dr. Tehrani

Wir möchten, dass Sie sich in unserer Praxis wohl und entspannt fühlen, damit wir gemeinsam an Ihrer dentalen Gesundheit arbeiten können. Durch ein ausführliches Gespräch und die erste Untersuchung des Kausystems, werden wir feststellen, ob eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll ist. Wir entscheiden über den optimalen Zeitpunkt des Behandlungsbeginns und überweisen eventuell zu Fachkollegen:innen aus anderen medizinischen Bereichen zur begleitenden Therapie. (z.B Logopädie, Physiotherapie)

Wir können bereits in unserem ersten Treffen eine erste Einschätzung über die geeigneten Behandlungsmethoden und die damit verbundenen Kosten vornehmen. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Bedürfnisse und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Behandlungsplan. Unser Ziel ist es, Transparenz und Verständnis zu schaffen, damit Sie gut informiert sind und sich für die für Sie beste Option entscheiden können.

Anfangs­unterlagen

Kompetente Behandlungsplanung

Vermessung Kiefer Dr. Tehrani

Anfangs­unterlagen

Kompetente Behandlungsplanung

Vermessung Kiefer Dr. Tehrani

Eine optimale individuelle Therapieplanung setzt die Erstellung von diagnostischen Anfangsunterlagen voraus.

Nach sorgfältiger Auswertung dieser Unterlagen, eventuellen Rücksprachen mit dem behandelnden Zahnarzt:in oder Kinderarzt:in, kann eine detaillierte Behandlungsplanung mit dem Ziel eines individuellen Optimum erfolgen.

Die Anfangsunterlagen bestehen aus der Erstellung von Abformungen, Intraoralscan, strahlen reduzierten Röntgenbildern und digitalen Fotografien. Diese können bei Bedarf direkt in unserer Praxis erstellt werden.

Plan­­be­sprech­ung

Für die Besprechung des Planungsentwurfs mit eventuellen Alternativen nehmen wir uns viel Zeit. Ihnen werden unterschiedliche Materialien und Behandlungsmethoden vorgestellt. Am Ende des Besprechungstermins steht die gewählte Behandlungsmethode, Behandlungsdauer und die entsprechenden Kosten fest.

Be­hand­lungs­beginn

Nach Genehmigung des Behandlungplanes, kann mit der aktiven Behandlung begonnen werden. Dies gilt für gesetzlich Versicherte, sowie für Beihilfe- und privat Versicherte.

Alles Wichtige auf einen Blick

Viele Eltern beschäftigen sich bereits frühzeitig mit der Frage, ob eine Zahnzusatzversicherung für eine mögliche kieferorthopädische Behandlung ihres Kindes sinnvoll ist.

Wichtig zu wissen: Nicht jede Zahnzusatzversicherung beinhaltet automatisch Leistungen für die Kieferorthopädie. Deshalb sollte bei der Prüfung eines Tarifs ausdrücklich darauf geachtet werden, dass kieferorthopädische Behandlungen für Kinder und Jugendliche mitversichert sind.

Viele Versicherungen leisten unabhängig davon, ob die gesetzliche Krankenkasse die Behandlung übernimmt oder nicht. Das bedeutet, dass je nach Tarif auch Kosten für Behandlungen übernommen werden können, die nicht unter die gesetzlichen KIG-Richtlinien fallen.

Ebenso wichtig ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Versicherungen prüfen im Leistungsfall häufig, ob bereits vor Abschluss des Vertrags Hinweise auf eine notwendige kieferorthopädische Behandlung bestanden haben. Dazu können beispielsweise dokumentierte Zahn- oder Kieferfehlstellungen, eine Empfehlung zur Vorstellung beim Kieferorthopäden oder bereits erfolgte Beratungen gehören.

Aus diesem Grund sollten sich Eltern frühzeitig und eigenständig über die jeweiligen Versicherungsbedingungen informieren. Da sich Leistungen und Vertragsbedingungen zwischen den Anbietern erheblich unterscheiden können, ist eine individuelle Prüfung der Versicherungsunterlagen empfehlenswert.

In der Kieferorthopädie Nordstraße Düsseldorf beraten wir Sie gerne zu den medizinischen Befunden und den Möglichkeiten der gesetzlichen Kostenübernahme. Fragen zu Versicherungsverträgen und deren Leistungsumfang sollten jedoch direkt mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen geklärt werden.

Anders als bei gesetzlich versicherten Patienten gibt es bei privat Versicherten keine einheitlichen Regelungen zur Kostenübernahme. Der Umfang der Erstattung richtet sich ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsvertrag und den darin vereinbarten Leistungen.

Daher kann pauschal nicht beantwortet werden, welche Behandlungskosten von einer privaten Krankenversicherung übernommen werden und welche nicht. Auch innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft können sich die Leistungen je nach Tarif erheblich unterscheiden.

Nach der Diagnostik und Behandlungsplanung erstellen wir einen individuellen Heil- und Kostenplan. Diesen sollten Sie vor Behandlungsbeginn bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Prüfung einreichen. Erst auf dieser Grundlage kann die Versicherung verbindlich mitteilen, welche Kosten übernommen werden und ob ein Eigenanteil verbleibt.

Bitte beachten Sie, dass trotz bestehender privater Krankenversicherung je nach Vertragsgestaltung ein Eigenanteil entstehen kann. Die Höhe dieses Eigenanteils ist von den jeweiligen Versicherungsbedingungen abhängig.

Wir empfehlen daher, die Kostenübernahme vor Beginn der Behandlung direkt mit Ihrer privaten Krankenversicherung zu klären, um eine verlässliche Grundlage für die weitere Behandlungsplanung zu schaffen.

Viele Eltern gehen davon aus, dass jede medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung automatisch von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Tatsächlich gelten hierfür jedoch besondere gesetzliche Regelungen.

Ob eine kieferorthädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird, richtet sich nach den sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG). Dabei handelt es sich um ein bundesweit einheitliches Bewertungssystem, das Zahn- und Kieferfehlstellungen in verschiedene Schweregrade einteilt.

Wichtig zu wissen ist, dass die KIG-Einstufung nicht mit der medizinischen Notwendigkeit einer Behandlung gleichzusetzen ist. Auch die gesetzlichen Krankenkassen weisen darauf hin, dass die KIG-Regelung in erster Linie festlegt, welche Fehlstellungen als Kassenleistung anerkannt werden. Es gibt daher zahlreiche Zahn- und Kieferfehlstellungen, die aus kieferorthopädischer Sicht durchaus behandlungsbedürftig oder medizinisch sinnvoll zu behandeln sind, die jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme nicht erfüllen.

Mit anderen Worten: Nicht jede medizinisch empfohlene Behandlung ist automatisch auch eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.

Zu Beginn jeder kieferorthopädischen Behandlung erfolgt eine umfassende Diagnostik. Diese umfasst unter anderem:

  • die klinische Untersuchung,
  • digitale Scans oder Abdrücke,
  • Fotografien,
  • Röntgenaufnahmen,
  • die Analyse der Zahn- und Kieferentwicklung,
  • sowie die individuelle Behandlungsplanung.

Bereits auf Grundlage dieser Unterlagen wird die Fehlstellung nach den KIG-Richtlinien bewertet. Ergibt sich daraus eine Einstufung, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird ein Behandlungsplan bei der Krankenkasse eingereicht.

Zu Beginn jeder kieferorthopädischen Behandlung erfolgt eine umfassende Diagnostik. Diese umfasst unter anderem:

  • die klinische Untersuchung,
  • digitale Scans oder Abdrücke,
  • Fotografien,
  • Röntgenaufnahmen,
  • die Analyse der Zahn- und Kieferentwicklung,
  • sowie die individuelle Behandlungsplanung.

Bereits auf Grundlage dieser Unterlagen wird die Fehlstellung nach den KIG-Richtlinien bewertet. Ergibt sich daraus eine Einstufung, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, wird ein Behandlungsplan bei der Krankenkasse eingereicht.

Ja.

Nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet die gesetzliche Krankenkasse den zuvor gezahlten Eigenanteil in der Regel vollständig zurück.

Voraussetzung hierfür ist, dass die Behandlung entsprechend dem genehmigten Behandlungsplan abgeschlossen wird. Nach Behandlungsende bestätigt der Kieferorthopäde den erfolgreichen Abschluss gegenüber der Krankenkasse. Anschließend kann die Rückerstattung des Eigenanteils beantragt werden.

Welche Kosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?

Nach Genehmigung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse zunächst 80 % der vertraglich festgelegten Behandlungskosten.

Die verbleibenden 20 % werden zunächst von den Eltern beziehungsweise der Familie getragen. Dieser Eigenanteil beginnt bereits mit dem Start der kieferorthopädischen Behandlung und umfasst auch die diagnostischen Leistungen, die für die Planung und Durchführung der Therapie erforderlich sind.

Bei Familien mit mehreren gleichzeitig in Behandlung befindlichen Kindern gelten teilweise abweichende Regelungen.

 

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