Gesetzlich versicherte Patienten
Für gesetzlich versicherte Patienten unter 18 Jahren erfolgt die Einschätzung der Behandlungsbedürftigkeit durch Kieferorthopäden anhand des KIG-Systems (kieferorthopädische Indikationsgruppe). Ab einem Schweregrad von 3 übernehmen die Krankenkassen die Kosten für eine angemessene und wirtschaftliche Behandlung. Diese Einstufung spiegelt jedoch nicht zwingend die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung wider, da auch bei niedrigeren KIG-Stufen oft eine Behandlung erforderlich ist.
Für erwachsene Patienten mit schwerwiegenden Kieferfehlstellungen ab dem 18. Lebensjahr, die eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationsbehandlung erfordern, werden ebenfalls die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Darüber hinaus haben Patienten die Möglichkeit, im Rahmen einer außervertraglichen Vereinbarung die Basisversorgung der gesetzlichen Krankenkassen durch hochwertige, moderne und ästhetische Maßnahmen zu optimieren. Diese zusätzlichen Leistungen, einschließlich begleitender Maßnahmen zur Kariesprophylaxe, gehen über die Standards der gesetzlichen Krankenkassen hinaus und können sinnvoll durch private und individuelle Ergänzungen unterstützt werden.
Privat versicherte Patienten
Die kieferorthopädische Behandlung ist in der Regel in den Leistungen privater Krankenversicherungen enthalten. Vor Beginn der eigentlichen Behandlung wird der Behandlungsplan mit der entsprechenden Kostenaufstellung Ihrem Versicherungsträger vorgelegt. Je nach Tarif und Versicherungsstatus kann ein Eigenanteil für Sie verbleiben, der vor Behandlungsbeginn von Ihrer privaten Versicherung oder Beihilfestelle festgelegt wird. Eine transparente Kommunikation über die Kosten ermöglicht es Ihnen, sich optimal auf Ihre Behandlung vorzubereiten und gewährleistet ein reibungsloses Behandlungserlebnis.