In dieser ersten Begegnung ist es uns ein besonderes Anliegen, dass Sie sich von Anfang an bei uns gut aufgehoben fühlen.
Wir möchten, dass Sie sich in unserer Praxis wohl und entspannt fühlen, damit wir gemeinsam an Ihrer dentalen Gesundheit arbeiten können. Durch ein ausführliches Gespräch und die erste Untersuchung des Kausystems, werden wir feststellen, ob eine kieferorthopädische Behandlung sinnvoll ist. Wir entscheiden über den optimalen Zeitpunkt des Behandlungsbeginns und überweisen eventuell zu Fachkollegen:innen aus anderen medizinischen Bereichen zur begleitenden Therapie. (z.B Logopädie, Physiotherapie)
Wir können bereits in unserem ersten Treffen eine erste Einschätzung über die geeigneten Behandlungsmethoden und die damit verbundenen Kosten vornehmen. Dabei berücksichtigen wir Ihre individuellen Bedürfnisse und erstellen gemeinsam mit Ihnen einen maßgeschneiderten Behandlungsplan. Unser Ziel ist es, Transparenz und Verständnis zu schaffen, damit Sie gut informiert sind und sich für die für Sie beste Option entscheiden können.
Anfangsunterlagen
Kompetente Behandlungsplanung
Anfangsunterlagen
Kompetente Behandlungsplanung
Eine optimale individuelle Therapieplanung setzt die Erstellung von diagnostischen Anfangsunterlagen voraus.
Nach sorgfältiger Auswertung dieser Unterlagen, eventuellen Rücksprachen mit dem behandelnden Zahnarzt:in oder Kinderarzt:in, kann eine detaillierte Behandlungsplanung mit dem Ziel eines individuellen Optimum erfolgen.
Die Anfangsunterlagen bestehen aus der Erstellung von Abformungen, Intraoralscan, strahlen reduzierten Röntgenbildern und digitalen Fotografien. Diese können bei Bedarf direkt in unserer Praxis erstellt werden.
Planbesprechung
Für die Besprechung des Planungsentwurfs mit eventuellen Alternativen nehmen wir uns viel Zeit. Ihnen werden unterschiedliche Materialien und Behandlungsmethoden vorgestellt. Am Ende des Besprechungstermins steht die gewählte Behandlungsmethode, Behandlungsdauer und die entsprechenden Kosten fest.
Behandlungsbeginn
Nach Genehmigung des Behandlungplanes, kann mit der aktiven Behandlung begonnen werden. Dies gilt für gesetzlich Versicherte, sowie für Beihilfe- und privat Versicherte.
Nach Genehmigung des Behandlungplanes, kann mit der aktiven Behandlung begonnen werden. Dies gilt für gesetzlich Versicherte, sowie für Beihilfe- und privat Versicherte.