FAQ

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Häufig gestellte Fragen:

Die Kieferorthopädie ist eine Fachrichtung der Zahnheilkunde, die sich mit der Erkennung, Vorbeugung und Behandlung von Gebissfehlentwicklungen befasst. Kieferorthopädische Maßnahmen können in jedem Alter auftreten und behandelt werden.

Als eine der vielseitigsten Disziplinen der Zahnmedizin hat die Kieferorthopädie einen bedeutenden Einfluss auf die Ästhetik des Lächelns und des Gesichts. Dabei wird nicht nur die Position der Zähne im Kiefer berücksichtigt, sondern auch die Lage der Kiefer zueinander sowie deren Auswirkungen auf das gesamte Gesicht.

Gebissfehlentwicklungen können wichtige Funktionen wie das Kauen, die Atmung und das Sprechen beeinträchtigen. Engstehende Zähne können die Entstehung von Parodontose und Karies begünstigen.

Für die Erstellung eines individuellen Behandlungskonzepts sind umfangreiche diagnostische Unterlagen erforderlich. Diese werden sorgfältig vermessen und digital ausgewertet, um darauf basierend einen detaillierten Therapieplan zu erstellen. Selbstverständlich besprechen wir das Ergebnis ausführlich mit Ihnen und bieten Ihnen verschiedene Behandlungsmöglichkeiten und -ziele an.

Während der kieferorthopädischen Behandlung führen wir kontinuierlich diagnostische Maßnahmen durch, um sicherzustellen, dass das Behandlungsziel erreicht wird.

Ein gesundes und strahlendes Lächeln bereichert nicht nur Ihr Leben, sondern auch das Ihrer Mitmenschen.

Wenn Ober- und Unterkiefer nicht harmonisch zusammenpassen und die Zähne im Kiefer schief stehen, wirkt sich dies nicht nur ästhetisch ungünstig aus, sondern kann auch schwerwiegende Folgen haben. Eng stehende Zähne begünstigen die Entstehung von Karies und Parodontose, während eine gestörte Kaufunktion auftreten kann.

Mundatmung kann zu häufigen Erkältungskrankheiten im Mund-, Nasen- und Rachenraum führen, während eine Fehlstellung der Zähne die Sprachbildung beeinträchtigen kann. Statistisch gesehen ist das Risiko von Zahnschäden bei Patienten mit vorstehenden oder nach vorne gekippten Zähnen deutlich höher als bei korrekt ausgerichteten Zähnen.

In der Kieferorthopädie sind keine Altersgrenzen gesetzt. Dennoch beginnen die meisten kieferorthopädischen Behandlungen in der zweiten Phase des Zahnwechsels, typischerweise zwischen dem 9. und 11. Lebensjahr. Zu diesem Zeitpunkt ist das Kieferwachstum noch nicht abgeschlossen, was es dem Kieferorthopäden ermöglicht, Zahn- und Kieferfehlstellungen gezielt zu behandeln, indem er den natürlichen Wachstumsschub nutzt.

Aufwendige Behandlungen können vielen Kindern erspart bleiben, wenn Eltern bereits im Alter von 5 oder 6 Jahren einen Fachzahnarzt aufsuchen. Wartet man zu lange und beginnt erst im Erwachsenenalter mit 17 oder 18 Jahren mit der Zahnregulierung, ist das natürliche Wachstum bereits abgeschlossen. In solchen Fällen können große Kieferfehlstellungen nur noch operativ korrigiert werden.

In einigen Fällen ist es notwendig, dass der Patient seine Ernährung anpasst. Aufgrund der gesteigerten Beweglichkeit der Zähne, möglicher Frühkontakte oder einer leichten Empfindlichkeit beim Kauen, wird empfohlen, in den ersten Tagen weiche Nahrungsmittel zu sich zu nehmen. Extrem harte Lebensmittel sollten vermieden werden, da dies zu einer Ablösung von Brackets führen könnte. Darüber hinaus ist es ratsam, Äpfel und andere harte Lebensmittel in kleine Stücke zu schneiden, um das Risiko von Beschädigungen zu minimieren. Klebrige Speisen wie Kaugummi sollten ebenfalls vermieden werden, um Komplikationen zu vermeiden.

Es ist schwierig, diese Frage pauschal zu beantworten, da das Ausmaß der erforderlichen Zahnbewegungen und die Reaktionsgeschwindigkeit des Gewebes von Patient zu Patient variieren. Die Mitarbeit des Patienten spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle und kann die Behandlungsdauer erheblich beeinflussen. In der Regel dauert eine kieferorthopädische Behandlung je nach Schweregrad der Fehlstellung zwischen ein und drei Jahren.

Bei einem ersten Beratungsgespräch können wir eine grobe Einschätzung der voraussichtlichen Behandlungsdauer geben, wobei individuelle Faktoren berücksichtigt werden.

Unser Abrechnungsteam steht Ihnen gerne zur Verfügung und bietet Unterstützung bei Fragen zu Ihren Rechnungen. Bitte halten Sie hierzu den entsprechenden Verwendungszweck sowie den Rechnungsbetrag bereit, den Sie auf Ihrer Rechnung oder in Ihren Kontoauszügen finden.

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Nein – oftmals herrscht die Annahme vor, dass eine Überweisung vom Zahnarzt erforderlich ist, um eine kieferorthopädische Behandlung zu beginnen. Jedoch ist dies nicht der Fall. Als Patient haben Sie das Recht, direkt Kontakt mit einem Kieferorthopäden aufzunehmen und einen Termin zu vereinbaren.